FAQ - Frequenter audimus quaeri ... ^

quid intersit inter magnum et parvum examen Latinum. Was ist der Unterschied zwischen großem und kleinem Latinum?
num examen feliciter peractum ad pecuniam, quae parentibus praebetur, accipiendam allegari possit. Kann die positiv abgelegte Prüfung für die Kinderbeihilfe geltend gemacht werden?
num scholis semper interesse oporteat. Muß man an der Lehrveranstaltung immer teilnehmen?
num alienae artis scholae interesse liceat. Kann man an einem fachfremden Kurs teilnehmen?
num duorum doctorum scholis interesse liceat. Kann man an den Lehrveranstaltungen zweier Prüfer teilnehmen?
num sint scholae aestivae. Gibt es Sommerkurse?
num examinari possit, qui non sit inscriptus. Kann man die Prüfung ablegen, ohne an der Universität zugelassen zu sein?
quoties examen subire liceat. Wie oft kann man zur Prüfung antreten ?
num simul bis nomen dare liceat. Kann man sich gleichzeitig zweimal anmelden?
num, si in linguam Germanicam sit peccatum, id vitio detur. Werden Fehler in der deutschen Sprache als Fehler gewertet?
num diem examini constitutam differre liceat. Kann man den Prüfungstermin verschieben?
num examen competat in eum, qui compluribus artibus studeat. Braucht man für eine Fächerkombination die Lateinergänzungsprüfung?
num examen competat in eum, qui non in gymnasio Austriaco, sed alibi linguam Latinam didicerit. Braucht man eine Lateinergänzungsprüfung, wenn man Latein nicht an einem österreichischen Gymnasium, sondern anderswo gelernt hat.

Kurse und Prüfung

^ Was ist der Unterschied zwischen großem und kleinem Latinum ?
Es gibt nur eine Lateinergänzungsprüfung ohne Differenzierung in großes oder kleines Latinum. Für einzelne Studienrichtungen gibt es allerdings gewisse fachliche Schwerpunkte; auch der Lektürekanon kommt fachspezifischen Anforderungen entgegen. Mehr dazu erfahren Sie von Ihrem Prüfer.

^ Kann die Lateinergänzungsprüfung für den Nachweis des Studienerfolgs geltend gemacht werden, der im Ausmaß von 8 Semesterwochenstunden für den Anspruch auf Kinderbeihilfe notwendig ist ?
Die Lehrveranstaltung wird zwar auf dem Zeugnis als 12-stündig ausgewiesen, kann aber nicht für den Nachweis des Studienerfolgs geltend gemacht werden, da diese Prüfung kein Teil des Studiums ist, sondern als Voraussetzung für das Studium gilt.

^ Macht es etwas, wenn ich nicht jedes Mal an der Lehrveranstaltung teilnehme ?
Nein. Die Teilnahme an der Lehrveranstaltung ist nicht verpflichtend, wenngleich sie die sinnvollste Vorbereitung auf die Prüfung ist.

^ Kann ich als Jurist am Medizinerkurs teilnehmen ?
Selbstverständlich. Allerdings wird in der Lehrveranstaltung ein Lektüreschwerpunkt auf ein fremdes Fach gelegt.

^ Kann man die Lehrveranstaltungen kombinieren, also z.B. zwei Tage in der Woche bei Prüfer X und einmal bei Prüfer Y ?
Im Prinzip ja. Nur ist es nicht empfehlenswert, da jeder Prüfer nach unterschiedlichen Methoden und Unterlagen unterrichtet.

^ Gibt es Sommerkurse ?
Nein.

^ Kann ich die Lateinergänzungsprüfung ablegen, ohne an der Universität zugelassen (inskribiert) zu sein ?
Wer sich zur Prüfung anmeldet, muß im betreffenden Semester (nämlich, in dem er sich ammeldet) inskribiert sein. Für die Prüfung selber muß man nicht inskribieren, wenn diese noch vor Ende der Nachfrist für die Inskription stattfindet, d.h. für eine Prüfung im Oktober genügt es, wenn man im vorangegangenen Sommersemester inskribiert ist. Wer im vorangegangenen Semester nicht zugelassen war (das betrifft vor allem Erstsemestrige) muß auf jedenfall für das Semester, in dem er die Prüfung ablegt, inskribieren.

^ Wie oft kann man zur Prüfung antreten ?
Die Lateinergänzungsprüfung wird als Fachprüfung abgehalten und kann somit dreimal wiederholt werden, wobei die dritte Wiederholung jedenfalls kommissionell abzuhalten ist. Sollten Sie alle Wiederholungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben, bedeutet dies allerdings nicht den lebenslangen Ausschluss von bestimmten Studien, da Sie die Möglichkeit haben, den Lateinnachweis auch außeruniversitär (durch Ablegung einer Prüfung vor einem Stadt- oder Landesschulrat) zu erwerben. Näheres über die Gültigkeit von Lateinnachweisen erfahren Sie auch an der Studienabteilung (e-mail: studienabteilung@univie.ac.at)

^ Kann ich mich für zwei Prüfungstermine gleichzeitig anmelden ?
Nein

^ Deutsch ist nicht meine Muttersprache. Werden Fehler in der deutschen Grammatik bewertet ?
Sofern diese Fehler den Sinn nicht entstellen und aus Ihrer Übersetzung das richtige Verständnis des Textes nachvollziehbar ist, werden sie nicht bewertet. Für Prüfungen dürfen Sie fremdsprachige Wörterbücher verwenden.

^ Ich möchte den Prüfungstermin verschieben. Ist das möglich ?
Die schriftliche Prüfung kann nicht verschoben werden. Die mündliche Prüfung können Sie bei triftigen Gründen (Krankheit, Terminkollision, ...) im Einvernehmen mit Ihrem Prüfer verschieben. Es genügt, wenn Sie sich am Ende (oder während) der schriftlichen Prüfung an Ihren Prüfer wenden.

^ Braucht man für eine Fächerkombination die Lateinergänzungsprüfung?
Diese Frage entscheidet der Präses der Prüfungskommission Ihres Hauptfaches.

^ Braucht man die Lateinergänzungsprüfung, wenn man Latein nicht an einem österreichischen Gymnasium, sondern anderswo gelernt hat?
Diese Frage entscheidet die Studienabteilung der Universität Wien.