De magistratibus et cursu honorum / Ämter und Ämterlaufbahn ^

tribunus plebis quaestor aedilis praetor consul censor dictator
In der römischen Republik gab es keine bezahlten Ämter. Alle Tätigkeiten waren ehrenamtlich (honores), daher konnten sich nur Angehörige begüteter Familien um ein Amt im Staat bewerben. Das Wort magistratus bezeichnete entweder das Amt oder den Beamten selbst. Die Machtbefugnis der niederen Beamten (tribunus) wird als potestas, die der höheren Beamten (consul, praetor) als imperium bezeichnet. Sie hatten das Recht Verhandlungen mit dem Volk und dem Senat zu führen, gegen niedere Beamte einzuschreiten, Verhaftungen vorzunehmen usw. Beamte erst nach Ablauf ihrer Amtsperiode zur Verantwortung gezogen werden. Während ihrer Tätigkeit waren sie immun.
Wer sich um ein Amt bewarb, musste nach seiner Zulassung in der toga candida (cf. "candidatus") um die Stimmen der Wähler werben (ambitio). Auch Wahlreisen fanden statt. Seit der Sullanischen Reform fanden die Wahlen im Monat Quinctilis (Iulius) statt, der Amtsantritt erfolgte, außer für Quaestoren und Volkstribunen, die bereits früher ihre Aufgaben übernahmen, an den Kalenden des Ianuarius.
Die Macht der Ämter wurde durch drei Grundlagen eingeschränkt: Seit Sulla mussten Promagistrate (gewesene Magistrate), nachdem sie ihr Amtsjahr in Rom absolviert hatten, in der Provinzverwaltung tätig sein (pro praetore, pro consul).

Tribunus plebis ^

Zur Zeit der Ständekampfe wurde ein Amt, das nur Plebejern zugänglich war, geschaffen: das Volkstribunat (tribunus plebis). Dieses diente ursprünglich zum Schutz der plebs vor der Willkür der Patrizier: Ein veto eines Volkstribunen setzte jegliche Maßnahme eines Beamten oder des Senats außer Kraft. Zum Schutz seiner Tätigkeit galt er persönlich als unantastbar, als sacrosanctus. Er konnte Versammlungen einberufen und Abstimmungen durchführen. Allerdings sank der Einfluss des Volkstribunats nach der erfolgreichen Beendigung der Ständekämpfe und der Annäherung von Plebejern und Patriziern rasch und diente später nur als Sprungbrett für den Einstieg in den cursus honorum.

Quaestor ^

Die Quästur war die unterste Stufe der Ämterlaufbahn. Das Mindestalter dafür betrug 31 Jahre. Ursprünglich als Hilfsamt (Untersuchungsrichter) den consules beigestellt, wurde mit der Ausweitung des Aufgabenbereiches schließlich auch die Zahl von zwei auf mehrere erhöht.
Die quaestores hatten die Staatskasse (aerarium), die sich im Saturntempel befand, und das Staatsarchiv zu verwalten, außerdem für die Eintreibung von Steuer- und Pachtschulden zu sorgen und die Staatsschulden zu bezahlen. Weiters oblag ihnen die Verantwortung für Gesandte und ausländische Gäste. In der Kaiserzeit wurde ihnen auch noch die Durchführung der Gladiatorenspiele aufgebürdet. Die quaestores der Feldherren verwalteten die Kriegskasse und den Heeresproviant, die quaestores der Statthalter waren die Finanzbeamten der Provinz und kamen dem richterlichen Amt nach.
Die Quästur ist Grundbedingung für den Eintritt in den Senat und alle weiteren politischen Ämter des cursus honorum, in dem bei Patriziern meist die kurulische Ädilitität, bei Plebejern Volkstribunat oder Ädilitität folgte.

Aedilis ^

Ursprünglich gab es zwei aediles plebei, die die Aufgabe der Bewachung des Archivs im Cerestempel, sowie die Polzeigewalt innerhalb der Stadt innehatten.
Im Jahre 366 v. kamen zwei patrizische Ädilen, die aediles curules, hinzu, denen die Besorgung der großen Spiele und die Beaufsichtigung der Tempel oblag.
Allen vier Beamten gemeinsam war die Aufsicht über die öffentlichen Gebäude, Thermen, Wasserleitungen, Straßen, Verkehr und das Bauwesen. Sie überwachten die Märkte und nahmen die Getreidezufuhr und -verteilung vor. Das Mindestalter betrug 37 Jahre.

Praetor ^

Den praetores oblag die Rechtsprechung. Mindestalter für die praetura war die Vollendung des 40. Lebensjahres. Als ständige Stellvertreter der consules mussten sie für die Auslegung der schriftlich fixierten Gesetze und überhaupt für die Rechtspflege sorgen. Der praetor urbanus war in Rom selbst tätig, für Streitigkeiten zwischen einem civis Romanus und einem Fremden wurde das Amt des praetor peregrinus geschaffen. Ehemalige praetores wurden in die Provinzen als Statthalter ohne militärisches Kommando entsandt (pro praetore).

Consul ^

Mit dem 43. Lebensjahr konnte der Konsulat, das höchste zivile und militärische Amt, ausgeübt werden. Dieses war für eine einjährige Amtszeit auf zwei Personen aufgeteilt. Einer konnte die Beschlüsse und Maßnahmen des anderen durch sein veto behindern. In Rom lösten die consules einander monatlich im Senatsvorsitz ab, im Krieg wechselte sogar täglich der Oberbefehl. Die consules saßen den Senatssitzungen vor, brachten Gesetzesanträge ein und überwachten die Durchführung der Beschlüsse und Gesetze. Weiters hatten sie die auspicia (Feststellung des Willens der Götter durch Vogelschau etc.), die Einweihung von Tempeln und die Opfer zu vollziehen. Nach ihrem Amtsjahr wurden Konsuln in die Provinzen als Statthalter mit militärischem Kommando entsandt (pro consule). Ehemalige consules, die sogenannten consulares, bildeten eine besonders einflussreiche Gruppe im Senat.

Censor ^

Die censura war ein vom Konsulat unabhängiges, besonders angesehenes Amt. Zwei censores, die consules gewesen sein mussten, überwachten in 18-monatiger Amtszeit die cura morum, die öffentliche Sittlichkeit, erstellten das Staatsbudget und führten alle 5 Jahre den census civium, die Volkszählung auf dem Marsfeld und die Vermögensschätzung durch. Weiters hatten sie das Recht, Senatoren wegen liederlichen Lebenswandels aus dem Senat auszustoßen (senatu movere. Am Ende ihrer Amtszeit führten sie die feierliche Entsühnung (lustratio) des Volkes durch und opferten den Göttern Eber, Widder und Stier (suovetaurilia). Der bekannteste Träger dieses Amtes war der für sein strenges Amtsverständnis berüchtigte ältere Cato (Censorius).

Dictator ^

In Zeiten höchster Gefahr für den Staat (z.B. Krieg) ernannte einer der beiden consules im Auftrag des Senates einen dictator, der nun die höchste militärische und innenpolitische Macht in seiner Person vereinigte. Alle Ämter, auch der Senat, waren außer Kraft gesetzt. Der dictator ernannte zu seinem Stellvertreter einen sogenannten magister equitum (ursprünglich "Reiteroberst"). Seine Amtsgewalt war auf ein halbes Jahr beschränkt.

Allen höheren Beamten stand eine große Menge von Unterbeamten zur dienstlichen Verfügung, darunter vor allem die Schreiber (scribae), die Amtsdiener (apparitores), vor allem aber die lictores, die als Amtsabzeichen die mit einem Beil (securis) versehenen Rutenbündel (fasces) mit sich trugen. Die Anzahl der lictores war für jeden Beamten vorgeschrieben, auch konnte man einen Vertreter der obgenannten Ämter an der toga praetexta, einer Toga mit einem breiten Purpurstreifen, erkennen.


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